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Nicht jede Frankfurter Fastnachts-Feier ist erlaubt…

„Die kühnst Phantasie, so könnt sich e scheener Gesetz nicht denke als wie deß: Die sach is dorchaus verbotte, – wann de awer hundert Gulde Straf im voraus bezehlst, so ist es erlääbt.“
(Friedrich Stoltze in der Frankfurter Latern vom 8. Februar 1879, S. 22)

Friedrich Stoltze, der Frankfurter Mundartdichter, Journalist und Politiker, brachte es 1879 auf den Punkt: Um das Stadtsäckel aufzubessern, die sozialen Unterschiede der Stadtgesellschaft nicht verwischen zu lassen und Übermaß in Kleidung, Trinkgebahren usw. zu unterbinden, waren Verordnungen für die Karnevalszeit beliebtes Mittel des Stadtrats und Ärgernis der Frankfurter Vereine.

Ein Schildbürgerstreich war das von Stoltze genannte Gesetz, das Maskenbälle zwischen Neujahr und Fastnacht polizeilich verbot und unter Geldstrafe stellte. Wer aber im Vorhinein zahlte, konnte unbesorgt weiter feiern…

Zeugnis der regen Fastnachttätigkeiten, von der sich die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger des späten 19. Jahrhunderts nicht abhalten ließen, ist im historischen museum etwa die Fahne des Käwern Club Bornheim, der sich 1884 gründete. Sie wurde vom Verein 1908 dem Historischen Museum geschenkt. Die Fahne war 1888 in Hanau gefertigt worden und ist auf der Rückseite mit einer Widmung von den „Frauen und Jungfrauen“ des Vereins versehen. Ob die 1,45 Meter große Fahne auf Umzügen verwendet wurde, versuchen wir in der gerade neu entstehenden stadtgeschichtlichen Dauerausstellung Frankfurt Einst? heraus zu finden.

Mehr zu den städtischen Auseinandersetzungen um frühe Luxus- und Feierverbote und auch zum Stoltze-Fall berichtet der Historiker Michael Stolleis in seinem Buch „Pecuniam nervus rerum. Zur Staatsfinanzierung der Frühen Neuzeit“, Frankfurt am Main 1983.

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