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Das reine Erbe Frankfurts – Die Erb- und Rassenpflege im Nationalsozialismus

Die Zeit des Nationalsozialismus macht einen großen und zentralen Bestandteil der deutschen Geschichte aus und bleibt ein Thema, das nicht in Vergessenheit geraten soll. Auch in der neu geplanten Dauerausstellung Frankfurt Einst? soll diese Zeit nicht zu kurz kommen und über Frankfurt im Nationalsozialismus informiert werden…

Eines der für den Zeitstrahl vorgesehenen Objekte ist ein Karteischrank der„Abteilung für Erb- und Rassenpflege“ aus dem Stadtgesundheitsamt Frankfurt, über den ich im Rahmen meines Praktikums recherchiert habe.

Wie die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens lag auch das Gesundheitswesen seit der Machtergreifung Hitlers in der Hand der Nationalsozialisten. Der nationialsozialistischen Rassenideologie folgend sollte die Gesundheit der „Deutschen“ durch staatliche und städtische Institutionen gewährleistet werden. Dies führte zur systematischen Ausgrenzung und Abwertung von Menschen mit Krankheiten, die im Sinne der NS-Ideologie das Potential des gesamten Volkes minderten. Noch bevor das eigentliche und auch bekanntere Euthanasieprogramm begann, hatten städtische und staatliche Stellen begonnen, alle Daten, die die Gesundheit „deutscher Bürger“ betrafen, in den städtischen Gesundheitsämtern zu sammeln. Datenschutz und Privatsphäre wurden dabei nicht nur vernachlässigt, sondern gezielt verletzt. Dafür sorgte, unter anderen, das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN), welches am 14. Juli 1933 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz legte fest, dass jeder, der eine nach nationalsozialistischer Vorstellung vermeintlich erbliche Krankheit in sich trägt (dazu zählten zum Beispiel angeborene Taubheit oder „angeborener Schwachsinn“) zwangssterilisiert werden sollte. Ärzte und Angestellte des Gesundheitswesens wurden verpflichtet ihre Patienten im Falle einer solchen Diagnose anzuzeigen, was zu zahlreichen Verfahren und anschließenden Zwangssterilisationen führte.

Frankfurt bildete dabei keine Ausnahme. Im Zuge des GzVeN begannen Ärzte, Krankenhäuser, Stadt-Gesundheitsamt, Universität, Fürsorgeamt, Wohlfahrtspflege und Erziehungseinrichtungen mit ihrer Arbeit im Sinne dieser NS-Erbpflege. Dr. Werner Fischer-Defoy nahm dabei als neuer Amtsleiter des Stadtgesundheitsamtes – er war seit 1929 NSDAP-Mitglied und mit dem Machtwechsel 1933 auch Stadtrat in Frankfurt – ab 1933 eine wichtige Rolle ein. Unter der Leitung von Stadtarzt Dr. Kurt Gerum entstand nun 1933/34 die „Abteilung für Erb- und Rassenpflege“, die für den Ausbau des Erbgesundheitsarchivs und den Aufbau einer Erbkartei verantwortlich war. Die Kartei sollte alle Patienteninformationen, die je gesammelt wurden, zusammen tragen, und so als vollständiges Nachschlagewerk dienen. Daten von verschiedensten Gesundheitseinrichtungen wie der „Fürsorgestelle für Gemüts- und Nervenkranke“, der „Trinkerfürsorge“, der „Abteilung zur Bekämpfung der Geschlechterkrankheiten“ sowie aus Erziehungs- und Vormundschaftsakten der Fürsorgeämter, aus Krankenakten der Nervenkliniken und aus den Hilfsschulakten gelangten so in das Stadtgesundheitsamt.

Der Umfang an Karteikarten des Frankfurter Gesundheitsamts wuchs zwischen 1933 und 1943 von 30.000 auf 420.000 Karten, der Umfang der Gesundheitsakten im Archiv von 60.000 auf 330.000 Gesundheitsakten. Damit war mehr als ein Drittel der Frankfurter Bevölkerung nun erbbiologisch erfasst und in der Zeit zwischen 1934 und 1945 wurden mindestens 8.712 Personen zur Sterilisation angezeigt.

Bei dem im Besitz des Museums befindlichen Schrank handelt es sich um einen von vielen Schränken der „Abteilung für Erb- und Rassenpflege“, in denen vermutlich die Registerkarten aufbewahrt wurden, die zur Orientierung in dem ständig wachsenden Archiv dienten. Augenscheinlich beherbergte dieser Schrank nicht die kompletten Akten, sondern allein die Karteikarten mit weiterem Verweis auf die vorhandenen Akten über Frankfurter Bürger.

Der Schrank ruft in Erinnerung, wie allumfassend das nationalsozialistische System arbeitete und wie viele Menschen Teil der Maschinerie waren und wurden. Sowohl als Täter, als auch als Opfer: Die von Zwangsterilisation Betroffenen waren häufig keine Menschen, die man heute in erster Linie mit nationalsozialistischer Verfolgung und Massenmord in Verbindung bringen würde. Oft waren es Frankfurter Bürger und Bürgerinnen, die laut früherer Krankheitsverläufe als „erbunrein“ betrachtet wurden, ganz unabhängig von ihrer Position zur Partei oder ihrer Herkunft.

Weitere Informationen auf der Webseite: http://www.frankfurt1933-1945.de/

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