
Die bisher unbescholtene 35jährige Ehefrau des Frankfurter Lithographen Zobel war eine aufrechte Demokratin, die bereits mit großem Interesse zahlreiche Versammlungen in der Paulskirche besucht hatte. Der 18. September 1848 wurde ihr zum Verhängnis! Denn zufällig geriet sie in die Ausschreitungen aufgebrachter Volksmassen und wurde in Folge des Tumultes verhaftet. Man klagte sie an, sie habe mit dem Regenschirm versucht, den von den Protestierenden gehassten General von Auerswald zu töten.
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Übrigens: Der Regenschirm ist in der Dauerausstellung in 100 x Frankfurt zu sehen
Diese Überschrift und Einleitung „DIE DEMOKRATIN HENRIETTE ZOBEL – UNSCHULDIG VERHAFTET“ suggeriert, dass es auch schuldig Verhaftete gibt. Für jeden Menschen, der verhaftet wird, gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Henriette Zobel wurde in zwei Instanzen der Beteiligung an der Tötung an dem Abgeordneten der Nationalversammlung von Auerswald für schuldig gesprochen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang das Strafmaß, dass, vor allem, nachdem die in der zweiten Instanz von dem Vorwurf des Komplotts zur Tötung Auerswalds frei gesprochen wurde, nur um ein Jahr verkürzt wurde. Dies ist, auch im Lichte der damaligen Gesetzeslage sehr zweifelhaft, und hätte bedeutend geringer ausfallen müssen.