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Die Meistertöchter und das Frankfurter Zunfthandwerk

„Dergleichen Amazonen, die sich männlichen Verrichtungen widmen gehören nicht in bürgerlicher Handwercker, sondern mit ihrem Geschlecht in den Krieg“ … –  so  das Frankfurter Buchbindergewerbeim Jahr 1752

Das Los der Töchter, wie etwa das der „Amazonen“ Anna Maria Wiederhold und Margaretha Elisabetha Haag, den Schneidertöchtern Maria und Friderica Nachtrieb oder den Töchtern Seese war hart. Blieb eine im elterlichen Betrieb arbeitende Tochter unverheiratet, so stand sie beim Tod der Eltern oftmals vor dem ökonomischen Ruin; es sei denn, ein Bruder übernahm die Werkstatt und beschäftigte seine Schwester weiter. Wo dies nicht der Fall war und sich wie etwa in der Buchbinderfamilie Haag nur Töchter eingestellt hatten, schützte auch ihre jahrzehntelange Berufserfahrung die Frauen nicht vor der Verfolgung durch die männlichen Handwerksgeschworenen.

Die wichtigste Informationsquelle für die weibliche Arbeit im Handwerk stellen die bei der Obrigkeit geführten Klagen dar. Diese Klagen richteten sich sowohl gegen Witwen und Meistertöchter, die in ein anderes Handwerk eingeheiratet hatten, als auch gegen unverheiratete Meistertöchter, denen nach dem Tod der Eltern die nötige Handwerksgerechtigkeit fehlte, um den Betrieb fortzuführen

aufgeschlagenes Buch mit einer alten Handschrift auf der rechten Seite
historisches museum frankfurt: Meisterbuch des Frankfurter Schneiderhandwerks mit dem Eintrag der Betriebsübernahme durch die Witwe Maria Barbara Nachtrieb, hmf, 1729-1828.

Die handwerkliche Mitarbeit von Ehefrauen und Töchtern wurde in der Regel nicht aktenkundig. Sie war, in einem gewissen Rahmen und abhängig vom Handwerk, durchaus selbstverständlich, wie etwa die Mitarbeit der Schneidertöchter Maria und Frederica Nachtrieb  oder der Töchter der Schneiderwitwe Seese. Sie arbeiteten, offenbar erfolgreich, als selbständige Schneiderinnen. Wie in vielen anderen Bereichen waren sie in den Produktionsprozess eingebunden. Obwohl sie keine formale Lehre absolvieren durften, erwarben sie offensichtlich dennoch Qualifikationen. Diese  versetzten sie sogar in die Lage, “männliche Mitarbeiter“ auszubilden. Übten diese Frauen ihren im häuslichen Betrieb erlernten Beruf jedoch ohne Rechtsanspruch aus, so gerieten sie bald in Konflikt mit der Zunft. Für diese galt  jegliche unberechtigte handwerkliche Produktion als Pfuscherei.

Nach dem Tod der Mutter 1788 standen etwa die ledigen Töchter Nachtrieb plötzlich ohne Handwerksgerechtigkeit da – also der Erlaubnis, ein Handwerk zu betreiben. Sie kümmerten sich allerdings nicht um den Befehl, ihre Arbeit binnen vier Wochen einzustellen, zumal sie hauptsächlich »Flick-Arbeiten« ausführten, die ihnen die Brüder überließen. Sie wehrten sich, denn ihre »Brüder, als hiesige Schneidermeister [seien] unstrittig befugt …, uns zur Aushülfe bei ihren Arbeiten zu gebrauchen, eben so können wir als Schneidermeisters=Töchtere, jeder Putzmacherin gleich, alte Sachen repariren und wiederherstellen.« So lautete ihre sachkundige Replik.

Wehrhafte Töchter im Buchbindergewerbe

„Dergleichen Amazonen, [wie die Meistertochter Anna Maria Wiederhold ] die sich männlichen Verrichtungen widmen gehören nicht in bürgerlicher Handwercker, sondern mit ihrem Geschlecht in den Krieg“ –  so reagierte das Frankfurter Buchbindergewerbe 1752 mit großer Empörung. Wiederhold hatte vom Rat die Erlaubnis erhalten, die Buchbinderwerkstatt ihrer Eltern zunächst für ein Jahr fortzuführen, nachdem ihre Mutter, die als Meisterwitwe den Betrieb bereits allein geführt hatte, gestorben war. Doch mit den Worten der Handwerks-Geschworenen, es „würden darauß…entsetzliche Confusiones entstehen wenn denen Weibs Persohnen erlaubt werden wollte, auf ihre hand männliche Handwercker und Officia zu treiben,“ ließ sich der Frankfurter Rat von deren Argumentation überzeugen.

1753 verbot der Rat auch der Meistertochter Margaretha Elisabetha Haag, das Handwerk nach dem Tod ihrer Eltern weiter zu betreiben, obwohl sie damit nicht nur für sich selbst, sondern auch noch für ihre »60.jährige blödsinnige Stiefschwester« sorgen musste. Kämpferisch und wortgewandt verteidigte Margaretha Haag 1753 jedoch ihre Berufstätigkeit. Sie war von ihrem Vater »von Jugend auf zu seiner Profession oder dem Buchbinden angehalten [worden], das ich dann auch gut begriffen, und ihn und meine Mutter biß in ihr 80stes und resp: 76stes jahr damit … bestmöglichst ernehren helffen.«       Auf die Unterstellung der Zunft, sie habe einen Gesellen beschäftigt, verwehrt sie sich vehement. Sie nehme alle Arten von Arbeiten an: »was ich verdiene, verdiene ich mit A.B.C. Bücher, kleinen Catechismus und Spruchbüchern, als zu welch letzern ich die Stempel habe, und welche Arbeit überhaupt kein hiesiger Meister zu machen pfleget.«

Vom Sachverstand, der Durchsetzungsfähigkeit sowie der „cleverness” vieler Meistertöchter zeugen die vorhandenen Quellen. Mit dem Hinweis, dass in der Zunftordnung der Sohn eines Meisters, wenn er selbst nicht Meister werden könne, trotzdem auf eigene Hand – also alleine und ohne Gesellen –  arbeiten dürfe, argumentiert die angeklagte resolute Buchbinderin Haag: „Soll ich dann nun bloß weil ich eine Weibsperson dergleichen beneficii nicht auch fähig seyn? soll ich dann bloß meines Geschlechts halber Allmosen heischen müssen?” Gehör fand sie mit ihren Argumenten beim Rat freilich nicht.

Lesen Sie mehr zu den selbständigen Frauen auf der Seite der Frankfurter Frauenzimmer!

 

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